Zum Inhalt springen
Entwurf — diese Seite ist noch nicht freigegeben und für Suchmaschinen gesperrt.
kinder- und jugendärzte am werk, Rheinfelden — zur Startseitekinder- und jugendärzte am werk, Rheinfelden — zur Startseite
Hörtest beim Neugeborenen — Information der kinder- und jugendärzte am werk in Rheinfelden
Für Eltern

Hörtest beim Neugeborenen

Ein gutes Gehör ist eine wichtige Voraussetzung für die normale geistige und seelische Entwicklung Ihres Kindes. Eine Hörschädigung bei der Geburt ist zwar selten — etwa eines von 1000 Kindern —, sie kann aber unerkannt und unbehandelt zu einer erheblichen Verzögerung der Entwicklung von Sprache und Intelligenz führen.

Warum so früh?

Die Früherkennung hat zum Ziel, hörgeschädigte Kinder schon in den ersten Lebensmonaten zu erkennen, so dass sie betreut und gefördert werden können. Damit werden Lebensqualität und Lebenschancen verbessert. 80 bis 90 % der bleibenden kindlichen Hörschädigungen sind schon ab der Geburt vorhanden; später auftretende Hörschäden sollten in den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erfasst werden.

Wie der Test funktioniert

Mit dem Hörscreening — den sogenannten otoakustischen Emissionen (OAE) — kann eine bedeutende Hörschädigung von Mittel- und Innenohr schon beim Neugeborenen entdeckt werden. Mit dem Gerät werden Töne in den äusseren Haarzellen des Ohres produziert, die ein Mikrofon dann im Gehörgang misst. Der Test funktioniert nicht, wenn Flüssigkeit — etwa noch Fruchtwasser — oder viel Schmalz im Ohr vorhanden ist.

Eine Aussage über die Hörnerven oder das Gehirn kann der Test nicht machen. 98 % aller Hörschäden betreffen aber das Ohr, nur 2 % den Hörnerv oder die zentralen Bahnen im Gehirn. Wenn das Hörscreening mit mindestens einem Ohr bestanden wurde, genügt dies, um sagen zu können, dass vom Mittel- und Innenohr her alle Voraussetzungen vorhanden sind, um reden lernen zu können.

Wenn der Test auffällig ist

Ist das Ergebnis des Testes negativ, wiederholen wir ihn spätestens in einem Monat. Fällt er dann erneut negativ aus, überweisen wir Ihr Kind an eine HNO-Fachärztin oder einen HNO-Facharzt.

Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an: 061 836 20 20. Ausserhalb der Sprechstunde gilt die Notfallseite.

Termin vereinbaren

Vorsorgen, Impfungen, Abklärungen und Beratungen können Sie rund um die Uhr online buchen. Für Termine im Krankheitsfall rufen Sie uns bitte an.

Die Buchung läuft über OneDoc. Telefonzeiten: Montag bis Freitag 07:30–11:30 und 13:30–17:00 Uhr.